Freitag, 5. August 2011
ENTSCHÄDIGUNG FÜR KINDERMÖRDER!
SKANDAL-URTEIL ?!
Hat ein Mann der einen kleinen Jungen in seine Wohnung lockte, Ihn erstickte, die Leiche versteckte und anschliessend die Eltern des Opfers erpresst ein Recht auf Entschädigung, weil er sich falsch behandelt fühlt?
Genau diese Frage beschäftigte die Justiz in den letzten Wochen und seitdem gestern klar ist, Magnus Gäfgen - der Mörder des kleinen 11 jährigen Jakob von Metzler - erhält 3.000 € Entschädigung aus Steuergeldern, tobt Deutschland.
Es ging um den Sachverhalt, dass die Polizei im Oktober 2002 den mutmaßlichen Täter Gäfgen in Gewahrsam nimmt und Ihn verhört. Gäfgen beteuert zur damaligen Zeit, der kleine Jakob sei noch am Leben. Der Junge war bereits 93 Stunden verschwunden. Die Polizei wollte schnellstmöglich den Aufenthaltsort von Gäfgen erfahren, weil es im Zweifelsfall um Leben und Tod ging.
In dem dramatischen Verhör, wurde alles probiert, an seine Menschlichkeit appelliert, sogar seine Mutter wurde ins Revier bestellt um auf Ihn einzuwirken – ohne Erfolg. Gäfgen schwieg.
So entschloss sich der Polizei-Vizepräsident zur folgenden Schritten “nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen“.
Passiert ist damals aber nicht. Die Beamte sagt: Er wollte einfach nur das Leben von Jakob retten.
Genau dagegen klagte nun Gäfgen, er hätte massive psychische Schäden von der – wie er sagt – Folterandrohung.
Gestern folgt nun das Landgericht Frankfurt seinem Antrag. Von den geforderten 10.000 Euro, sprach Ihm das Gericht 3.000 Euro + Zinsen Entschädigung zu.
Für viele Deutsche ein Skandal!
Was sagt Ihr, ist es richtig, dass ein verurteilter Kindermörder für die Gewaltandrohung in einem Verhör Geld erhält oder ist es in einem Rechtsstaat korrekt, dass auch ein Mörder Rechte hat?
DEINE MEINUNG ZÄHLT!
VOTINGERGEBNIS
3.000 EURO ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN KINDERMÖRDER. WAS SAGT IHR ZUM URTEIL?
DAS IST EIN SKANDAL - 50%
ES STEHT IHM ZU - 50%
WEISS NICHT -
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